Das Übergabeprotokoll bei Verkauf und Vermietung: Dietrich Immobilien GbR empfiehlt es
Ein Übergabeprotokoll bei Eigentümerwechsel und Vermietung ist zwar nicht gesetzlich verpflichtend. Als erfahrene Makler empfehlen wir Ihnen jedoch, bei Verkauf und Vermietung ein Übergabeprotokoll anzufertigen, wenn dem Mieter bzw. Käufer der Schlüssel für die Immobilie übergeben wird. Solch ein Abnahmeprotokoll ist wichtig um den Zustand der Liegenschaft – insbesondere in Hinblick der Mängelfeststellung – schriftlich zu fixieren. Dietrich Immobilien übernimmt auch diese aufwendige, aber essenzielle Aufgabe im Rahmen der Immobilienvermittlung für Sie.
Checkliste Wohnungsübergabeprotokoll bei Vermietung: Was kommt rein?
Obgleich das Immobilienübergabeprotokoll für die Mängelfeststellung unerlässlich ist, gibt es dafür keine rechtlichen Vorgaben. Folgende Inhalte sollten unserer Erfahrung nach aufgenommen werden:
Auch Absprachen über noch anstehende Reparaturen gehören ins Protokoll.
Checkliste Haus und Wohnungsübergabe bei Verkauf: Was kommt ins Protokoll?
Hinweis: Teil des Übergabeprotokolls sind Dokumente, wie Anleitungen für bestimmte Gegenständen im Haushalt, die der Käufer übernimmt.
Gekauft wie gesehen – oder doch nicht?
Bei vielen Kaufverträgen gibt es die Klausel „gekauft wie gesehen“. Obgleich oft gedacht wird, dass durch die Klausel „gekauft wie gesehen“ ein kompletter Ausschluss der Gewährleistung besteht, stimmt dies so nicht. Auch bei „gekauft wie gesehen“ steht der Verkäufer in der Offenbarungspflicht, was insbesondere für die Mängelfeststellung wichtig ist. Wenn der Immobilienverkäufer einen Mangel kennt und diesen dem Käufer nicht offenbart, steht er in der Haftung.
Mängelfeststellung und Pflichten: Was ist hier bei der Wohnungsübergabe zu beachten?
Eine kaputte Fensterscheibe, Flecken im Teppich, Schimmel, defekte Elektrogeräte: Bei der Hausübergabe kommt es oft zur Mängelfeststellung. Für Immobilienkäufer ist dies sehr ärgerlich. Damit das Übergabeprotokoll Beweiskraft besitzt, müssen alle Mängel genau aufgenommen werden – am besten mit Foto. Wer für die Mängel haftet, hängt von der Art der Mängel und dem Kaufvertrag ab. So kann es sein, dass der Verkäufer keine Haftung für die Sachmängel übernehmen muss. Sollte allerdings im Kaufvertrag vereinbart worden, dass dieser bestimmte Mängel ausbessert, muss dies noch vor der Immobilienübergabe geschehen. Entdeckt der Käufer noch während der Übergabe neue, gravierende Mängel, die bei der Immobilienbesichtigung nicht vorhanden waren, muss der Verkäufer sie beseitigen.
Bei Mietobjekten stellt sich ein ähnlicher Sachverhalt dar. Ein Vermieter kann bei Schäden durch den Mieter auf Nachbesserung pochen. Die Aufforderung sollte schriftlich erfolgen. Kommt der Mieter der Pflicht nicht in einer gesetzten Frist nach, darf der Vermieter ein Unternehmen dafür beauftragen und die Rechnung dem Mieter zusenden. Alternativ dazu zieht er die Kosten direkt von der Mietkaution ab. Entdeckt der Mieter bei Einzug Schäden, muss der Vermieter sie eliminieren.
Wie laufen Wohnungsübergabe und Hausübergabe ab? Beispiel Verkauf
Ob Wohnungsübergabe oder Hausübergabe: Dietrich Immobilien ist Ihr zuverlässiger Partner an Ihrer Seite. Wir übernehmen auch diesen Teil des Vermittlungsprozesses versiert für Sie, was Ihnen Arbeit abnimmt und Ihnen Sicherheit schenkt. Wie die Wohnungsübergabe und Hausübergabe erfolgen, haben wir Ihnen an einem Beispiel dargestellt:
- Käufer, Verkäufer und Dietrich Immobilien trifft sich nach Eingang der Kaufpreiszahlung am Verkaufsobjekt.
- Käufer, Verkäufer und Dietrich Immobilien begehen die Liegenschaft gemeinsam und nehmen alles zum Haus detailliert auf.
- Dietrich Immobilien liest Zählerstände mit Käufer und Verkäufer ab und nimmt sie im Protokoll auf.
- Käufer zeichnet gegen, welche Schlüssel und Unterlagen er erhalten hat. Er unterschreibt mit dem Verkäufer und Dietrich Immobilien das Übergabeprotokoll.
Profitieren Sie von unserem Full Service, zu dem das Abnahmeprotokoll bei Wohnungsübergabe und Hausübergabe gehört!