Für Immobilien Kaufvertrag erstellen: Dietrich Immobilien hilft auch hier
Dietrich Immobilien GbR bietet Ihnen rund um die Immobilienvermittlung einen Full Service an. Er beginnt stets mit einer auf Ihr Anliegen zugeschnittenen Beratung und endet mit der Eigentumsübertragung bzw. Objektübergabe. Doch auch noch danach stehen wir Ihnen gern beratend zur Seite. Ein wichtiger und überaus hilfreicher Bestandteil unserer Maklertätigkeit betrifft den Kaufvertrag für Grundstück, Wohnung und Haus. Wir sorgen dafür, dass Sie die Vorlage eines soliden Immobilienkaufvertrags inklusive marktgerechtem Kaufpreis unterschreiben. Lassen Sie sich von uns helfen, indem wir mit Notar für Sie den Kaufvertrag erstellen!
Kaufvertrag für Grundstück, Haus und Wohnung: Was macht ihn so wichtig?
In Deutschland ist ein notarieller Kaufvertrag für Grundstück, Wohnung und Haus verpflichtend. Ansonsten ist das Immobiliengeschäft nicht rechtsgültig. Es ist unerlässlich, die Vorlage des Kaufvertrags smart zu gestalten, um den Eigentümer bei der Haftung von Rechts- und Sachmängeln zu entlasten. Genau hier kommen wir von Dietrich Immobilien GbR ins Spiel. Wir helfen Ihnen dabei einen Kaufvertrag zu erstellen, der juristisch fundiert ist und die Gewährleistung ausschließt – selbstverständlich unter Einbezug des Notars.
Zwar greift dann die Regel „gekauft wie gesehen“, aber sie schützt Verkäufer nicht zu 100 % vor einer Haftung von Rechts- und Sachmängeln. Warum? Wer als Immobilienverkäufer nach § 442 Absatz 1 Satz 1 BGB Sachmängel arglistig verschweigt, kann vom Gericht zu Schadensersatzzahlungen bis hin zur Rückabwicklung des Kaufvertrags verurteilt werden. Mit Dietrich Immobilien GbR an Ihrer Seite vermeiden Sie dieses Risiko, denn wir wissen genau, über welche Rechts- und Sachmängel der Kaufinteressent Bescheid wissen muss und wie die Vorlage eines guten Kaufvertrags auszusehen hat.
Der Notartermin: Vorlage, Vorbereitung und Begleitung
Eine Vorlage zum Kaufvertrag gehen wir mit Ihnen vor dem Notartermin durch und besprechen die Inhalte. Der Volljurist setzt dann den Vertrag auf. Zur Vertragsunterzeichnung sind neben dem Rechtsgelehrten der Verkäufer, der Käufer und wir von Dietrich Immobilien GbR anwesend. Der Kaufvertrag wird laut vorgelesen. Wenn beide Parteien mit den Inhalten zufrieden sind, erfolgt die Vertragsunterzeichnung.
Die Notarkosten trägt in der Regel der Käufer, da er diesen beauftragt. Für das Löschen einer Grundschuld bzw. Buchgrundschuld oder eines Nießbrauchs trägt in der Regel der Verkäufer die Notarkosten. Wie die Kostenübernahme gestaltet ist, wird im Kaufvertrag festgehalten.
Kaufvertrag für Immobilien: Dienstbarkeit, Wegerecht, Rücktrittsrecht, Buchgrundschuld und mehr
Für die Eigentumsüberschreibung einer Immobilie ist ein umfangreicher Vertrag erforderlich. Wie dieser im Detail aussieht, hängt vom Einzelfall ab. Zu den wichtigen und typischen Vertragsinhalten für den Kaufgegenstand gehören:
Eine Dienstbarkeit bzw. Grunddienstbarkeit ist das Wegerecht. Es wird einem Nachbarn gewährt, der so über ein fremdes Grundstück zu seinem Grundstück gelangt. Dieses Wegerecht ist im Kaufvertrag zu vermerken, da ansonsten der Käufer im Nachhinein vom Vertrag zurücktreten kann.
Was hat es mit der Finanzierungsvollmacht auf sich?
Der Kaufpreis für den Kaufgegenstand muss der Käufer zumeist durch eine Bank finanzieren lassen. Hierfür verlangt der Finanzierungsgeber Sicherheiten wie eine Grundschuld. Damit der Käufer den Kaufpreis aufbringen kann und der Bank den Kaufgegenstand als Sicherheit bieten kann, gibt es die Finanzierungsvollmacht. Die Finanzierungsvollmacht ist somit eine vorzeitige Belastung des Kaufobjektes, ohne dass der Verkäufer ein Risiko eingeht. Auch dies wird notariell fixiert.
Immobilienverkauf: Wann sind Besitzübergang und Eigentumsüberschreibung?
Der Kaufvertrag ist Mittel zur Eigentumsüberschreibung und damit Vorbereitung zum Besitzübergang. Mit der Unterschrift wird der Käufer jedoch nicht automatisch neuer Eigentümer des Kaufgegenstandes. Dies ist er erst, wenn die Eigentumsüberschreibung im Grundbuch eingetragen wurde. Hierfür veranlasst der Notar eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch, sodass sich die Immobilie nicht parallel an einen anderen Käufer verkaufen lässt. Gleichzeitig leitet er eine Veräußerungsanzeige in die Wege, welche er beim Finanzamt vorlegt. Im Anschluss stellt das Finanzamt den Bescheid zur Grunderwerbsteuer aus. Innerhalb eines Monats hat der Käufer die Grunderwerbsteuer zu zahlen. Erst dann erstellt das Finanzamt die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts über die Grunderwerbsteuer legt der Jurist dem Grundbuchamt vor. Erst nach Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung kann die Auflassungsvormerkung gelöscht werden und der Käufer wird ins Grundbuch als Eigentümer eingetragen. All dies erfolgt aber erst, wenn der Verkäufer den Kaufpreis erhalten hat.
Regeln Sie den Besitzübergang Ihrer Immobilie risikosicher und ziehen Sie Ihren Makler Dietrich Immobilien GbR von Anfang an als leistungsstarken Partner heran!